Prüfungsrecht
Prüfungsanmeldung und Fristen
Du kannst dich über TUMonline für Prüfungen anmelden – es wird empfohlen, dies so früh wie möglich zu tun.
Gehe dazu auf TUMonline -> Prüfungen -> Alle Prüfungen, gib das Kürzel oder den Namen der Lehrveranstaltung
ein (z. B. INHN0004 – „Diskrete Strukturen") und klicke auf die gewünschte Prüfung.
Prüfungen werden in der Regel zwischen dem Ende der letzten Vorlesungswoche und der ersten Vorlesungswoche des
folgenden Semesters angeboten. Falls eine Prüfung nicht in TUMonline erscheint, frage beim Dozenten oder
den Tutoren nach oder warte einfach ein paar Tage.
Du hast die Möglichkeit, dich von einer Prüfung abzumelden, wenn du nicht daran teilnehmen möchtest.
Fehlende Anmeldung bedeutet, dass du die Prüfungsmöglichkeit verlierst – vergiss also nicht, dich für Prüfungen anzumelden, die du ablegen möchtest!
Fristen
- 2 Wochen vor Vorlesungsbeginn:
- Regeln für Notenbonus (z. B. Verbesserung um 0,3) und Details zur Zwischenprüfung müssen bekanntgegeben werden (§ 6 Abs. 5 APSO)
- Einsatz von Multiple-Choice muss angekündigt werden (§ 12a Abs. 1 APSO)
- 4 Wochen nach Vorlesungsbeginn:
- Abweichungen vom Prüfungsformat des Modulkatalogs müssen bekanntgegeben werden (§ 12 Abs. 8 APSO)
- 4 Wochen vor dem Prüfungstermin:
- Erlaubte Hilfsmittel müssen bekanntgegeben werden (§ 12 Abs. 5 APSO)
- Wechsel von schriftlicher zu mündlicher Prüfung muss angekündigt werden (§ 12 Abs. 8 APSO)
- 2 Wochen vor dem Prüfungstermin:
- Termine, Orte und zugeteilte Prüfer für deine Modulprüfungen müssen bekanntgegeben werden (§ 11 APSO)
Bestehen und Nichtbestehen von Prüfungen
Prüfungen werden nach der deutschen Hochschulnotenskala bewertet. Eine Note von 4,0 oder besser bedeutet Bestehen. Jede Note über 4,0 gilt als nicht bestanden (§ 23 APSO).
| Note | Bezeichnung | Bedeutung |
|---|---|---|
| 1,0 – 1,5 | sehr gut | Excellent |
| 1,6 – 2,5 | gut | Gut |
| 2,6 – 3,5 | befriedigend | Befriedigend |
| 3,6 – 4,0 | ausreichend | Ausreichend (Bestanden) |
| 4,1 – 5,0 | nicht ausreichend | Nicht ausreichend (Nicht bestanden) |
Bestandene Prüfungen können nicht zur Notenverbesserung wiederholt werden (§ 24 Abs. 4 APSO).
Wenn du eine Pflicht- oder Wahlpflichtveranstaltung nicht bestehst, bist du verpflichtet, diese zu wiederholen. Wiederholungsprüfungen müssen in der Wiederholungsphase stattfinden, d. h. bis spätestens zum Ende der ersten Vorlesungswoche des folgenden Semesters (§ 44 FPSO).
An der Technischen Universität München nicht bestandene Prüfungen können nur an der Technischen Universität München wiederholt werden (§ 24 Abs. 8 APSO).
Hinweis: Du wirst nicht automatisch für Wiederholungsprüfungen angemeldet; du musst dich aktiv über TUMonline dafür registrieren.
Nach der Prüfung
Du hast das Recht, deine korrigierte Prüfung innerhalb eines bestimmten Zeitraums einzusehen. Während dieser Einsicht kannst du Einwände gegen die Benotung erheben. Dies kann deine Note verbessern oder verschlechtern.
Akademisches Fehlverhalten
Wenn du versuchst, ein Prüfungsergebnis durch Täuschung oder die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel zu beeinflussen, wird die Prüfung sofort mit 5,0 bewertet. Wenn eine Prüfung aufgrund von Täuschung oder einem Disziplinarverstoß nicht bestanden wird, darfst du sie außerdem nur einmal wiederholen. Bitte schreibe daher nicht ab! (§ 22 APSO)
Besondere Umstände
Wenn du aus triftigen, außerhalb deiner Kontrolle liegenden Gründen (z. B. Krankheit) nicht an einer Prüfung teilnehmen oder eine Frist nicht einhalten kannst, musst du:
- Dies am Tag der Prüfung unverzüglich schriftlich beim Prüfungsausschuss melden und
- Nachweise erbringen, z. B. ein ärztliches Attest (§ 10 Abs. 6b APSO).
Rechtliche Grundlagen
APSO (Allgemeine Prüfungs- und Studienordnung): Dies ist der übergreifende, universitätsweite Rahmen, der regelt, wie das Studium und die Prüfungen an der TUM ablaufen.
FPSO Informationsingenieurwesen (Fachprüfungs- und Studienordnung): Dieses Dokument enthält die spezifischen Regeln für deinen Studiengang (Informationsingenieurwesen) in Heilbronn.